Rauchmelderpflicht

Sämtliche Feuerwehrverbände und auch der Fachverband für Elektro- und Informationstechnik sind seit Jahren, oder besser gesagt, seit der Erfindung des Rauchmelders, für eine Änderung der Bauvorschriften zur Prävention des Rauchtodes

Der Forderung, eine allgemeine Rauchmelderpflicht einzuführen, kam Rheinland-Pfalz im Jahre 2003 als erstes Bundesland nach. Bei allen Neubauten sind folglich Rauchmelder Pflicht. In den nächsten 2 Jahren folgten die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen. 
Diese Forderung basiert auf der Tatsache, dass 600 Tode durch Brände in Deutschlands Wohnungen verursacht wurden.

Zu beachten ist hier die Übergangsfrist, die in jedem Bundesland variieren kann.
Bis 2012 soll in Rheinland-Pfalz eine Pflicht eingeführt werden, auch in bestehenden Gebäuden ! 

Von daher ist es ratsam, sich in den kommenden Jahren mit einem Set einzudecken.
Empfehlenswert hierbei sind über Funk verbundene Melder – besonders für Gebäude mit mehreren Etagen. 

Die Broschüre von http://www.Rauchmelder-Lebensretter.de informiert über zahlreiche Genauigkeiten, Mindestvoraussetzungen und weitere Arten von Rauchmeldern.

Tipp: Ein Mindestschutz entspricht einem batteriebetriebenen Rauchmelder.